Was ist das Goldene Visum für Spanien?
Das Goldene Visum für Spanien, auch bekannt als Investorenvisum, ist ein Investitionseinwanderungsprogramm, das es Investoren außerhalb der Europäischen Union (EU) ermöglicht, in Spanien zu leben und zu arbeiten. Es ist für Personen gedacht, die bereit sind, erhebliche Investitionen in Spanien zu tätigen, und ermöglicht ihnen, sich effektiv im Land niederzulassen. Die spanische Regierung hat dieses Programm geschaffen, um ausländische Investitionen zu fördern und die Binnenwirtschaft zu stärken. Einer der großen Vorteile des Goldenen Visums ist, dass es Nicht-EU-Bürgern die Möglichkeit bietet, dauerhaft in Spanien zu leben. Nach Erhalt eines ersten einjährigen Goldenen Visums können die Empfänger eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren zweijährigen Aufenthalt beantragen – diese ist unbegrenzt verlängerbar. Nachdem Sie zehn Jahre lang mit einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien gelebt haben, können Sie sogar die spanische Staatsbürgerschaft beantragen.
Kriterien für die Berechtigung zum Goldenen Visum für Spanien
Für die Ausstellung des Goldenen Visums für Spanien muss der Antragsteller zahlreiche Voraussetzungen erfüllen:Erhebliche finanzielle Investition
Mindestalter
Berechtigte Nationalitäten
Sauberes Strafregister
Anspruchsberechtigung für Familienmitglieder
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- Ein Ehegatte oder unverheirateter Lebenspartner
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- Minderjährige Kinder
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- Volljährige Kinder, die finanziell vom Investor abhängig sind und keine eigene Kernfamilie haben
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- Eltern, die wirtschaftlich vom Investor abhängig sind
Ausreichende finanzielle Mittel
Krankenversicherung
Investitionsmöglichkeiten für das Goldene Visum Spanien
Um ein Goldenes Visum für Spanien zu erhalten, müssen die Antragsteller eine erhebliche finanzielle Investition tätigen. Es stehen vier verschiedene Investitionsoptionen zur Verfügung.Immobilie
Der Kauf einer lastenfreien Immobilie mit einem Mindestwert von 500.000 Euro ist eine der kostengünstigsten Möglichkeiten, die Investitionsanforderungen zu erfüllen. Der Begriff „lastenfrei“ bedeutet ohne Hypothek oder Finanzierung. Sie müssen die Immobilie daher direkt mit Bargeld kaufen. Dies ist nicht nur die kostengünstigste Lösung, eine Immobilie bietet Ihnen auch ein Zuhause zum Wohnen. Außerdem steigt der Wert einer Immobilie tendenziell, was Ihr neues Zuhause zu einer potenziell lukrativen Investition macht.Öffentliche Investitionen
Mit einer Investition in spanische Staatsanleihen von mindestens 2.000.000 Euro können Sie ein Goldenes Visum für Spanien beantragen. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er mindestens fünf Jahre lang der alleinige Eigentümer der Investition sein wird. Im Gegensatz zu einem privaten Unternehmen ist es sehr unwahrscheinlich, dass die spanische Regierung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Ihr Geld ist also in relativ sicheren Händen. Diese risikoarme Anlage macht öffentliche Schuldverschreibungen zu einer guten Option für vermögende Anleger, die ihr Portfolio diversifizieren möchten. Auf der anderen Seite bieten öffentliche Schuldverschreibungen in der Regel niedrigere Renditen als private Anlagen.Private Investitionen
Eine weitere Möglichkeit, die Voraussetzungen für das Goldene Visum für Spanien zu erfüllen, ist die Investition von 1.000.000 Euro in börsennotierte oder nicht börsennotierte spanische Aktien. Alle Aktien müssen für ein in Spanien tätiges spanisches Unternehmen oder Risikokapitalfonds für ein in Spanien eingetragenes Unternehmen bestimmt sein. Eine weitere private Investitionsmöglichkeit besteht darin, eine Bankeinlage von 1.000.000 Euro bei einem spanischen Finanzinstitut zu tätigen. Generell birgt der Aktienmarkt mehr Risiken als Investitionen in öffentliche Schuldverschreibungen. Die Gewinne können jedoch viel höher sein, da einige private Unternehmen eine beeindruckende Kapitalrendite (ROI) erzielen. Risikokapitalfinanzierung bedeutet, in ein junges Unternehmen zu investieren. Da ein neues Unternehmen noch keine Zeit hatte, seine Rentabilität unter Beweis zu stellen, gilt diese Art der Investition im Allgemeinen als risikoreicher. Wenn sich das Startup jedoch als erfolgreich erweist, kann der Investor mit einem erheblichen ROI rechnen. Eine Bankeinlage von 1.000.000 Euro bei einem spanischen Finanzinstitut ist im Allgemeinen die sicherste Option. Abhängig vom Zinssatz werden Sie jedoch wahrscheinlich nicht viel Wachstum sehen.Geschäftsprojekte von allgemeinem Interesse
Die vierte und letzte Möglichkeit besteht darin, in ein spanisches Geschäftsprojekt im „allgemeinen Interesse“ des Landes zu investieren. Faktoren wie die Schaffung lokaler Arbeitsplätze, ein positiver wirtschaftlicher Einfluss auf einen bestimmten Bereich oder ein Beitrag zu technologischer/wissenschaftlicher Innovation können dabei helfen, ein Geschäftsprojekt zu qualifizieren. Letztendlich wird jedoch die spanische Regierung entscheiden, welche Projekte im Interesse des Landes liegen. Bei dieser Option kann ein Goldenes Visum nicht dem eigentlichen Investor, sondern einem Vertreter erteilt werden, der für die Projektleitung zuständig ist. Allerdings kann auch der Investor selbst berechtigt sein, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Option „Geschäftsprojekt“ gibt es keine Mindestinvestitionsanforderung. Dies könnte die kostengünstigste Möglichkeit sein, ein Goldenes Visum zu erhalten. Der endgültige Preis hängt jedoch letztendlich vom investierten Betrag und dem ROI des Projekts ab. Darüber hinaus kann es schwierig sein, nachzuweisen, dass ein Geschäftsprojekt im allgemeinen Interesse Spaniens liegt.
Vorteile des Goldenen Visums für Spanien
Das Goldene Visum für Spanien gibt Ihnen das Recht, überall in Spanien zu leben und zu arbeiten, entweder an Ihrem Investitionsprojekt oder in anderen Branchen. Mit der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Spanien erhalten Sie Zugang zum hervorragenden staatlich finanzierten Gesundheits- und Bildungssystem des Landes. Diese Vergünstigungen gelten für Familienmitglieder, die zusammen mit dem Investor ein spanisches Aufenthaltsvisum erhalten. Darüber hinaus haben spanische Staatsbürger das Recht, im gesamten Schengen-Raum, der 27 europäische Länder umfasst, visumfrei zu reisen. Inhaber des spanischen Goldenen Visums dürfen sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen maximal 90 Tage in jedem Schengen- oder EU-Land aufhalten. Und schließlich kann ein Goldenes Visum möglicherweise einen Weg zur spanischen Staatsbürgerschaft ebnen, da es Einzelpersonen die Möglichkeit eröffnen kann, eine Einbürgerung anzustreben und ihnen so die Chance gibt, vollwertige spanische Staatsbürger zu werden.So beantragen Sie ein Goldenes Visum für Spanien
Der Antragsprozess für das Goldene Visum umfasst mehrere Schritte. Sie müssen einen Antrag auf ein Goldenes Visum bei einer spanischen diplomatischen Vertretung oder einem spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitz- oder Herkunftsland einreichen. Nicht-EU-Bürger, die bereits in Spanien wohnen, können eine Aufenthaltserlaubnis beim Büro der Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos (UGE-CE) an der Pl. beantragen. de la Remonta, 8, Madrid. Für den Antragsprozess um ein Goldenes Visum sind ein Antragsformular für ein Langzeitvisum mit beigefügtem Passfoto sowie zahlreiche weitere Dokumente einzureichen. Der Ablauf ist von Konsulat zu Konsulat unterschiedlich, Antragsteller müssen jedoch in der Regel einen Termin bei ihrer örtlichen Vertretung vereinbaren und ihre Unterlagen persönlich einreichen. Sie können jedoch auch einen bevollmächtigten gesetzlichen Vertreter benennen, der den Antrag für Sie stellt. Minderjährige können einen Elternteil (entweder den Investor oder seinen Ehepartner) bitten, den Antrag für sie zu stellen. Einige Konsulate verlangen, dass jedes Familienmitglied einen eigenen Termin vereinbart, auch Minderjährige. Viele ausländische Dokumente müssen legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden. Dieser Überprüfungsprozess erfordert zusätzliche Gebühren und muss von einem autorisierten Notar oder einer gleichwertigen Behörde in Ihrem Wohn- oder Herkunftsland durchgeführt werden. Sie müssen viele fremdsprachige Dokumente mit einer offiziellen spanischen Übersetzung einreichen, was ebenfalls zusätzliche Gebühren mit sich bringt und die Kosten für das Goldene Visum für Spanien erhöht. Der genaue Ablauf ist von Land zu Land unterschiedlich. Sie sollten jedoch damit rechnen, die folgenden Schritte ausführen zu müssen.- Bereiten Sie Ihre Dokumentation vor
Eine vollständige Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie im nächsten Abschnitt dieses Beitrags.
- Den Anlageprozess einleiten
Abhängig von Ihrer gewählten Investitionsoption müssen Sie möglicherweise den Investitionsprozess gemäß den Kriterien des spanischen Golden Visa-Programms starten.
- Termin buchen
Kontaktieren Sie Ihr örtliches Konsulat, um einen Termin zu vereinbaren.
- Senden Sie Ihre Bewerbung
Geben Sie die erforderlichen Unterlagen und Ihren Reisepass bei Ihrem örtlichen Konsulat ab.
- Erhalten Sie einen Empfangsnachweis
Der Antragsteller erhält vom Konsulat eine Empfangsbestätigung, mit der er den Status seines Antrags online verfolgen kann.
- Zusätzliche Dokumentation
Das Konsulat kann den Antragsteller auffordern, fehlende oder zusätzliche Unterlagen nachzureichen. Der Antragsteller muss möglicherweise auch zu einem persönlichen Gespräch im Konsulat erscheinen.
- Warten auf eine Entscheidung
Die offizielle Bearbeitungszeit für das Goldene Visum Spaniens beträgt zehn Tage. Dieser Zeitraum kann sich jedoch verlängern, wenn das Konsulat zusätzliche Unterlagen oder ein Interview verlangt.
- Holen Sie Ihr Visum ab
Der Antragsteller muss seinen Reisepass und das beigefügte Goldene Visum innerhalb eines Monats nach Erhalt einer positiven Entscheidung abholen.
Erforderliche Dokumente für den Goldenen Visumantrag für Spanien
Die erforderlichen Unterlagen können von Land zu Land unterschiedlich sein. Auf der Website Ihres örtlichen Konsulats finden Sie eine Checkliste mit detaillierten Informationen. Das Zusammentragen der richtigen Unterlagen und die Sicherstellung, dass alles richtig übersetzt/legalisiert ist, ist eine Herausforderung, insbesondere für jemanden, der kein Spanisch spricht. Ein Anwalt für das Goldene Visum für Spanien kann den Prozess vereinfachen und die schwierigsten Aspekte des Antrags übernehmen. Die meisten Bewerber müssen folgende Unterlagen einreichen:Nationales Visumantragsformular
Passfoto
Ein gültiger Reisepass
Wohnsitznachweis
Führungszeugnis
Krankenversicherungsunterlagen
Wohnsitznachweis
Nachweis der Identität und Vertretungsberechtigung
Nachweis über finanzielle Mittel
Übersetzungen & Beglaubigungen
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- Dokumentation zur Investitionsakkreditierung
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- Nachweis über finanzielle Mittel
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- Führungszeugnisse
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- Nachweis der Identität und Vertretungsberechtigung
Dokumente, die Ihre Investition akkreditieren
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- Nicht notierte Aktien: Eine Investitionserklärung aus dem Auslandsinvestitionsregister des Ministeriums für Wirtschaft und digitale Transformation.
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- Notierte Aktien: Ein Finanzintermediärzertifikat der Banco de España oder der National Securities Market Commission (CNMV). Dieses Zertifikat muss bestätigen, dass der Antragsteller eine zulässige Investition getätigt hat.
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- Öffentliche Schuldverschreibungen: Eine Bescheinigung der Banco de España oder der entsprechenden Finanzorganisation, die bestätigt, dass der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren der alleinige Eigentümer der Investition ist.
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- Bankeinlagen: Eine Bescheinigung der jeweiligen Bank, die den Antragsteller als alleinigen Eigentümer der Investition akkreditiert.
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- Immobilien: Ein Grundbuchauszug über die Anlageimmobilie mit aktuellen Angaben zu Eigentumsrechten und Belastungen. Der Grundbuchauszug darf nicht älter als 90 Tage sein. Ist der Kaufpreis nicht darin aufgeführt, muss der Antragsteller zusätzlich einen Kaufvertrag vorlegen.
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- Geschäftsprojekte: Ein positiver Bericht des Wirtschafts- und Handelsamts der betreffenden Region. Dieser Bericht sollte das allgemeine Interesse darlegen, dem das Geschäftsprojekt dient.
Erforderliche Dokumente für Familienmitglieder, die einen Goldenen Visumantrag für Spanien begleiten
Anspruchsberechtigte Familienmitglieder – minderjährige Kinder, unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder, Ehepartner/unverheiratete Partner und unterhaltsberechtigte Eltern – müssen ihrem Antrag die folgenden Unterlagen beifügen:-
- Antragsformular für ein nationales Visum
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- Ein Passfoto
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- Ein gültiger Reisepass
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- Ein Führungszeugnis
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- Krankenversicherungsunterlagen
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- Wohnsitznachweis
Gültigkeit und Verlängerung des Goldenen Visums für Spanien
Das spanische Golden Visa-Programm bietet Antragstellern von außerhalb Spaniens in der Regel zunächst ein Visum mit einer Gültigkeit von einem Jahr. Anschließend können Visuminhaber beim UGE-CE-Büro in Madrid eine zweijährige spanische Aufenthaltserlaubnis beantragen. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist möglich, sofern der Visuminhaber die ursprünglichen Bedingungen des Golden Visa erfüllt, einschließlich der Aufrechterhaltung von Investitionen in Spanien. Erfolgreiche Verlängerungen können zu verlängerten Aufenthaltsgenehmigungen mit einer Dauer von fünf Jahren führen. Dieser Vorgang kann unbegrenzt wiederholt werden, sodass Einzelpersonen so lange in Spanien leben und arbeiten können, wie sie möchten, sofern sie weiterhin die Anforderungen des Programms erfüllen. Darüber hinaus können Antragsteller nach zehn Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Spanien unter Umständen die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, sofern sie zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.
Goldenes Visum und Einbürgerungsweg für Spanien
Das spanische Golden Visa-Programm bietet einen Weg zur Staatsbürgerschaft durch einen Prozess, der als Einbürgerung bekannt ist. Diese Möglichkeit ist besonders attraktiv, wenn man die erheblichen Vorteile bedenkt, die spanische Staatsbürger genießen:-
- Ein spanischer Reisepass für die visumfreie Einreise in viele Länder der Welt
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- Das Recht, überall in der EU zu leben und zu arbeiten (mit einem Goldenen Visum/einer spanischen Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie nur in Spanien arbeiten)
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- Das Wahlrecht in Spanien
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- Das Recht, unbegrenzt in Spanien zu bleiben, ohne eine Aufenthaltserlaubnis verlängern zu müssen
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- Sie haben 10 Jahre ununterbrochen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, einschließlich eines Goldenen Visums, in Spanien gelebt.
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- Für Flüchtlinge, mit einem spanischen Staatsbürger verheiratete Einwohner und Staatsangehörige bestimmter Länder gilt eine kürzere Frist.
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- Sie haben 10 Jahre ununterbrochen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, einschließlich eines Goldenen Visums, in Spanien gelebt.
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- Du hast das Land in diesem Zeitraum nicht für einen längeren Zeitraum verlassen (Auslandsreisen bis zu drei Monaten sind grundsätzlich zulässig).
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- Sie sind nicht vorbestraft.
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- Sie haben einen DELE- und CCSE-Test bestanden und damit gute Spanischkenntnisse und ein angemessenes Verständnis der Landeskultur nachgewiesen.